Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge von Wakeup Marketing LLC – nachstehend „Anbieter“ genannt – und seiner Kunden.
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht
anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn
der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(3) Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer und Kaufleute
im Sinne des § 14 BGB. Der Kunde steht dafür ein, dass dies bei ihm zutrifft und er die
Leistungen des Anbieters ausschließlich zum Aufbau oder dem Ausbau einer gewerblichen
oder nebengewerblichen Tätigkeit bucht.
(4) Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters in der Fassung zum
Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung.
§ 2 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
(1) Der verbindliche Umfang der vom Anbieter geschuldeten Leistung richtet sich
ausschließlich nach der Leistungsbeschreibung im jeweiligen Angebot des Anbieters, nicht
jedoch nach allgemeinen werblichen Informationen im Internet oder anderen Medien.
Besprochene Leistungsänderungen nach Vertragsschluss sind nur bei Bestätigung in
Schrift- oder Textform verbindlich.
(2) Der Anbieter erbringt Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen
Online-Marketing, E-Commerce-Beratung, Vertrieb, Vertriebsberatung
Unternehmensführung und –aufbau einschließlich Schulungen und Kursen. Die Dienste
werden entweder dauerhaft über einen vereinbarten Leistungszeitraum oder in einzelnen
Terminen erbracht.
(3) Der Anbieter kann Dritte als Unterauftragnehmer einsetzen, um vertraglich geschuldete
Leistungen zu erbringen. Ein Anspruch auf Mitwirkung einer bestimmten Person besteht
nicht.
(4) Der Anbieter verpflichtet sich gemäß der Natur seiner angebotenen Dienstleistungen
nicht zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, wie das Erreichen bestimmter
Umsatzzahlen oder Kennzahlen.
(5) Sind zwischen Anbieter und Kunden feste Termine zur Besprechung vereinbart, sind
diese verbindlich. Eine Nachholung oder Verschiebung ist nicht möglich, es sei denn das der
Anbieter an der Leistungserbringung verhindert ist.
(6) Zusätzliche Kosten, die über den Vertragsgegenstand hinausgehen, wie Werbekosten,
Werbekampagnen und zusätzliche Programmierleistungen, werden nicht vom Anbieter
getragen. Bei Vertragsschluss des Kunden mit Dritten tritt der Anbieter nicht als
Bevollmächtigter oder Erfüllungsgehilfe auf.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Allgemein angebotene Dienstleistungen des Anbieters stellen kein rechtlich verbindliches
Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie laden den Kunden nur ein, dem Anbieter
ein verbindliches Angebot zu machen.
(2) Der Vertrag zwischen dem Anbieter und Kunden kommt zustande, wenn sich beide über
den Vertragsschluss einig sind und dies übereinstimmend erklären. Die Erklärungen
bedürfen keiner speziellen Form. Der Vertrag kann daher zum Beispiel in einer
Videokonferenz, per Chat, Telefon, E-Mail, Fax oder schriftlich geschlossen werden, zum
Beispiel durch Bestätigung eines per E-Mail oder Messenger übersandten Angebotes in
Textform. Der Kunde willigt ein, dass der Anbieter das Telefonat, die Video-Konferenz oder
den Chat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet. Im Falle einer
Video-Konferenz oder einem Telefonat kann der Vertrag im Gespräch abgeschlossen
werden.
(3) Sofern der Kunde ein Angebot unterbreitet, kommt der Vertrag durch Annahme des
Angebots durch den Anbieter zustande, indem diese dem Kunden eine Bestätigung in
Textform oder die Anmeldedaten für ein vom Anbieter bereitgestelltes Kundenportal
übersendet.
§ 4 Vergütung
(1) Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Vergütung ist im jeweiligen Angebot des
Anbieters angegeben und verbindlich.
(2) Mitgeteilte Preise sind Nettopreise, hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer, sofern
diese anfällt.
(3) Der Anbieter kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz
verlangen und die Erfüllung der Leistungen von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche
abhängig machen.
(4) Mehrere Kunden desselben Auftrages haften für die Vergütung als Gesamtschuldner.
§ 5 Zahlung, Rechnung
(1) Die geschuldete Vergütung ist sofort in voller Hohe nach Vertragsschluss fällig, es sei
denn zwischen den Parteien wurde individuell etwas anderes vereinbart. Bei Ratenzahlung
ist die Zahlung im Voraus für den jeweiligen Leistungszeitraum fällig.
(2) Die Zahlung aller Rechnungsforderungen innerhalb der Geschäftsbeziehung erfolgt per
Lastschrifteinzug. Der Kunde teilt dem Anbieter bei Vertragsschluss eine SEPA-fähige
Bankverbindung mit. Mit der Abgabe seiner Vertragserklärung erteilt der Kunde dem
Anbieter das diesbezügliche SEPA-Lastschriftmandat, wodurch der Anbieter berechtigt wird,
die Zahlungstransaktion zu veranlassen und das angegebene Bankkonto des Kunden zu
belasten. Der Kunde wird über das Datum der Belastung des Bankkontos informiert
(bezeichnet als „Pre-Notification“). Die Pre-Notification ist nicht formgebunden (z. B. in Form
einer Rechnung, Angaben in einer E-Mail, auf einer Webseite oder in AGB) erfolgen. Die
Ankündigung der Belastung des Bankkontos beträgt einen Geschäftstag
(„Pre-Notification-Frist“). Rechnungsbeträge werden nach Erteilung des Lastschriftmandats,
jedoch nicht vor Ablauf der Pre-Notification-Frist fällig. Der Anbieter kann zusätzlich ein
gesondertes SEPA-Lastschriftmandat vom Kunden verlangen. Ein Formular wird dem
Kunden bei Wahl dieser Zahlart überlassen. Die dem Anbieter erteilte
SEPA-Lastschriftermächtigung gilt bis zu deren Widerruf auch für weitere
Geschäftsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien.
(3) Kann eine Lastschrift nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden und erfolgt eine
Rücklastschrift, hat der Kunde diesen Betrag innerhalb von fünf Werktagen nach
Rückbuchung an den Anbieter zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten
Kosten zu erstatten.
(4) Zahlungen können auch über externe Zahlungsdienstleister abgewickelt werden.
Weiteres ergibt sich aus den Bedingungen des Zahlartanbieters, die dem Kunden vor
Vertragsschluss zugänglich sind.
(5) Bei Zahlungsverzug, im Falle einer Rücklastschrift und bei vom Kunden
unberechtigterweise erhobenen Einwendungen gegen eine Zahlung gegenüber dem
jeweiligen Anbieter der Zahlungsart ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter Schadensersatz
gemäß den Bedingungen des Zahlungsartanbieters zu leisten, die dem Kunden vor
Vertragsschluss zugänglich sind. Dies gilt nicht, soweit den Kunden kein Verschulden trifft.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der
jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig
festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine
Vertragspartei.
§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es bei Dienstleistungen entscheidend von
seiner Mitwirkung abhängt, ob und wie schnell er eigene Ziele und Erfolge erreicht. Seine
Mitwirkung ist daher von zentraler Bedeutung für den Nutzen, den er aus dem Vertrag
ziehen kann. Der Kunde sorgt daher auch ohne besondere Aufforderung durch den Anbieter
dafür, dass dem Anbieter alle für die Dienstleistung notwendigen Informationen bzw. Daten
zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und die erforderlichen zuverlässigen, korrekten
und vollständigen Auskünfte erteilt werden. Dies gilt auch für alle Informationen, Daten,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Beratungstätigkeit vorliegen oder bekannt
werden.
(2) Ob der Kunde seine Ziele in der Zusammenarbeit erreicht, hängt weiter davon ab, dass
er alle Entscheidungen, die zur Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen
erforderlich sind, ohne Zögern trifft und nötige Zustimmungen einholt. Der Kunde verpflichtet
sich daher, solche Entscheidungen unverzüglich zu treffen und mitzuteilen.
(3) Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten oder sonstige Umstände außerhalb
der Einflusssphäre des Anbieters, welche den Anbieter an der Erbringung der vereinbarten
Beratungsleistungen hindern, verschiebt sich ein eventuell vereinbarter Terminplan
(Meilensteine). Soweit der Kunde eine seiner Mitwirkungspflichten trotz Mahnung und
Fristsetzung nicht innerhalb einer Nachfrist von einem Monat erfüllt, verlängert sich die
Vertragsdauer um (jeweils) einen Monat. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, dem
Kunden die durch ihn verursachten Mehrkosten in Rechnung zu stellen und ggf.
Verzugsschaden geltend zu machen. Ansprüche des Anbieters aufgrund Annahmeverzug
bleiben unberührt.
(4) Für die Bereitstellung eines dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden digitalen
Anschlusses, mit dem die digitalen Inhalte online abgerufen, empfangen und gespeichert
werden können, ist der Kunde selbst verantwortlich.
(5) Die Zugangsdaten für eine vom Anbieter bereitgestellte digitale Plattform (persönliche
Login-Daten) sind gegen den Zugriff von unberechtigten Dritten zu schützen. Das Passwort
an Dritte weiterzugegeben ist untersagt und wird straf- und zivilrechtlich verfolgt. Eine
Teilnahme an Videokonferenzen darf nicht mit verborgener IP-Adresse erfolgen; der
Anbieter ist zur Überwachung des Zugriffs auf seine technischen Systeme dauerhaft zu
überwachen.
§ 7 Zurückbehaltungsrecht
(1) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere
Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(2) Dem Anbieter steht bis zur vollständigen Erfüllung seiner Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis ein Zurückbehaltungsrecht an den vom Kunden zum Zwecke der
Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen übergebenen Unterlagen zu. Dieses
Zurückbehaltungsrecht besteht nicht, sofern und soweit dem Kunden dadurch ein auch unter
Berücksichtigung des Erfüllungsinteresses des Anbieters unverhältnismäßiger Nachteil
zugefügt würde.
§ 8 Haftung, Verjährung
(1) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters,
deren gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Ferner haftet der
Anbieter für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die
Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
(2) Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden und nicht unter Sätze
1 und 2 des vorstehenden Absatzes fallen, haftet der Anbieter, soweit die Fahrlässigkeit die
Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung die Durchführung des Vertrags
erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertrauen darf
(Kardinalpflichten).
(3) Der Anbieter haftet, soweit nicht vorstehende Regelungen eine zwingende Haftung
begründen, nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der
Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmä ßiger
und gefahrentsprechender Datensicherung eingetreten wäre.
(4) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend
gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
(5) Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab dem sich aus dem
Gesetz ergebenden Verjährungsbeginn.
§ 9 Laufzeit, Kündigung
(1) Eine vorzeitige Kündigung von Verträgen mit fester Laufzeit ist ausgeschlossen. Im
Übrigen sind Stornierungen und andere Vertragsauflösungen nicht möglich.
(2) Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Anbieter
kann den Vertrag insbesondere außerordentlich kündigen und die Leistungen einstellen,
wenn er im Fall der Ratenzahlung oder eines Laufzeitvertrages mit mindestens zwei fälligen
Zahlungen gegenüber dem Anbieter in Verzug ist. Der Anbieter kann dann die gesamte
Restforderung bzw. ausstehende Vergütung, die bis zum Laufzeitende fällig werden würde,
als Schadensersatz geltend machen.
(3) Bei einer vereinbarten Laufzeit endet das Vertragsverhältnis mit deren Ablauf, ohne dass
es einer gesonderten Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist vor Ablauf der
Vertragslaufzeit nicht möglich.
(4) Freie Kündigungsrechte sind während der Laufzeit des Vertrags ausgeschlossen.
(5) Sofern eine automatische Verlängerung vereinbart ist, verlängert sich die
Zusammenarbeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht zuvor zum jeweiligen
Laufzeitende mit der vereinbarten Frist, mindestens aber zwei Monate, gekündigt wird.
Kündigungen bedürfen hierfür der Schriftform.
§ 10 Urheberrecht
(1) Alle vom Anbieter zum Zwecke der Erbringungen der geschuldeten Dienstleistungen
erstellten und zur Verfügung gestellten Schriftstücke, Worksheets, Websites, Grafiken,
Software, Fotos, sonstigen Medien und alle anderen Arbeitsergebnisse des Anbieters sind
geistiges Eigentum des Anbieters. Der Kunde erkennt die ausschließlichen Rechte des
Anbieters an den Arbeitsergebnissen an, unabhängig davon, ob diese tatsächlich
urheberrechtlich, markenrechtlich oder wettbewerbsrechtlich geschützt sind.
(2) Der Kunde darf die überlassenen Unterlagen während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses ausschließlich für jene eigenen Zwecke verwenden, die vom Vertrag
und dem konkret vereinbarten Leistungsumfang erfasst sind. Das Nutzungsrecht ist nicht
exklusiv und aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der vereinbarten
vertraglichen Vergütung (d. h. mit der letzten Rate, sofern dies zutrifft). Der Kunde ist nicht
berechtigt, Erzeugnisse des Anbieters abzuändern und dann zu verwerten.
(3) Die Weitergabe dieser Unterlagen an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Anbieters, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Zustimmung zur Weitergabe
ergibt.
(4) Mit Vertragsende erlöschen alle Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, so dass
diese gelöscht und eventuelle Zugänge entzogen werden können.
§ 11 Unterlagen des Kunden
(1) Der Anbieter ist berechtigt, vom Kunden erteilte Auskünfte und übergebene Unterlagen
als richtig und vollständig anzusehen. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der
Anbieter nicht verpflichtet, Unrichtigkeiten festzustellen.
(2) Der Kunde gewährleistet, dass dem Anbieter überlassenes Material (z.B. Fotos und
Texte) frei von Rechten Dritter oder die Rechte vertraglich geklärt sind. Der Kunde stellt den
Anbieter insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter einschließlich der entstehenden
Kosten frei.
(3) Nach Erfüllung ihrer Ansprüche aus dem Auftrag hat der Anbieter auf Verlangen des
Kunden alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit für den Auftrag
vom Kunden oder für diesen erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel
zwischen dem Anbieter und dem Kunden und für die Schriftstücke, die der Kunde bereits in
Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Anbieter kann von Unterlagen, die an den Kunden
zurückgehen, Kopien anfertigen und zurückbehalten.
(4) Die Vertragsparteien haben nach Auftragsbeendigung das Recht, die jeweils
erhaltenen Unterlagen der anderen Partei zurückzugeben oder aber zu vernichten. Sollte es
sich um Originale handeln, so ist vor der Vernichtung das Einverständnis der anderen Partei
einzuholen.
(5) Eine Aufbewahrungspflicht, soweit diese nicht gesetzlich bestimmt ist, ist nicht
vereinbart.
(6) Gesetzliche datenschutzrechtliche Pflichten bleiben unberührt.
§ 12 Vertraulichkeit, Äußerungen
(1) Die Parteien bewahren Stillschweigen über alle Tatsachen, die ihnen im
Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung zur Kenntnis gelangen, es sei denn, dass die
jeweils andere Partei sie von dieser Verpflichtung entbindet.
(2) Sofern der Kunde online oder offline an Besprechungen oder Videokonferenzen mit
dem Anbieter oder anderen Kunden des Anbieters teilnimmt, hat der Kunde gegenüber
Dritten vollständig Stillschweigen über alle besprochenen Inhalte zu bewahren. Eine
Verbreitung dieser Informationen ist verboten. Ebenso verpflichtet sich der Kunde, die
Netiquette zu wahren, sich höflich zu verhalten und keine Geschäftsgeheimnisse zu
offenbaren, insbesondere in einer vom Anbieter veranstalteten Facebook-Gruppe. Der
Anbieter ist berechtigt, den Kunden bei wiederholter schuldhafter Zuwiderhandlungen gegen
diese Pflichten auszuschließen, ohne dass dies die übrigen vertraglichen Verpflichtungen
des Kunden berührt.
(3) Dem Anbieter ist gestattet, den Kunden namentlich und unter Wiedergabe seiner
Logos bzw. Marken als Referenz zu nennen und für seine eigenen Werbezwecke über die
Zusammenarbeit in Bild und Ton zu berichten, auch nach Vertragsende.
(4) Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht gegenüber den kreditgebenden Banken des
Auftragsgebers.
(5) Die Vertragsparteien verhalten sich wertschätzend und wohlwollend gegenüber der
jeweils anderen Partei. Sie äußern sich, sofern sie nicht ohnehin der Geheimhaltung
unterliegen, wertschätzend über die jeweils andere Partei, insbesondere öffentlich oder
gegenüber Dritten. Der Anbieter behält sich vor, jede rechtswidrige, unsachgemäße oder
sachgrundlose Äußerung über ihn und seine Leistungen, gleich ob durch den Kunden oder
Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, mit rechtlichen
Mitteln zu verfolgen.
§ 13 Garantie
Sollten von Oliver Jungwirth Garantien ausgesprochen werden, sind diese stets an folgende Bedingungen geknüpft:
1.Bereitstellung des vereinbarten Werbebudgets.
2.Teilnahme an regelmäßigen Abstimmungsterminen.
3.Pünktliche Zahlung der vereinbarten Vergütung innerhalb der Zahlungsfrist. Sollte es zu einer Mahnung kommen, erlischt die Garantie.
4.Keine Sperrungen des Werbekontos auf Facebook oder anderen Plattformen innerhalb der Laufzeit.
5.Die Marketingstrategie sowie die Kampagnen müssen genau so umgesetzt werden, wie sie von Oliver Jungwirth oder seinem Team erstellt wurden. Änderungen von Seiten des Kunden bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
6.Die Garantien müssen schriftlich im Vertragswerk oder in der Vereinbarung beschrieben sein. Ansonsten besteht keine Garantie.
7. Sollte es zu Zahlungsrückständen oder abgelehnten Zahlungen bei Facebook oder einer anderen Werbeplattform kommen, erlischt die Garantie. Diese Zahlungsprobleme können in den meisten Fällen negative Auswirkungen auf den Algorithmus der jeweiligen Plattform haben und somit die Effektivität der Marketingmaßnahmen massiv beeinträchtigen, wodurch eine Einhaltung der Garantie unmöglich wird.
8. Jeglicher Stop der Kampagnen, der durch den Auftragnehmer veranlasst wurde, führt zu einem sofortigen Verfall der Garantie und jeglichen Anspruch auf eine Rückzahlung, da durch einen Stop der Kampagne jegliche Lernphasen von Werbeplattform-Anbietern erheblich beeinträchtigt oder behindert werden kann, was sich wiederum auf den Erfolg der Kampagne auswirkt.
9. Die vom Anbieter erstellten Kampagnen-Inhalte (Bild oder Video, sowie Textmaterial) sind vom Kunden innerhalb von 3 Werktagen nach Übermittlung zur Freigabe zu prüfen und freizugeben. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Freigabe oder eine schriftliche Beanstandung der Inhalte, erlischt die Garantie in vollem Umfang. Erfolgt weder eine Freigabe noch eine Beanstandung innerhalb der vorgenannten Frist, erlischt die Garantie mit sofortiger Wirkung. Dies gilt insbesondere, weil die ausbleibende Freigabe zu erheblichen Verzögerungen im vereinbarten Leistungszeitraum führt.
10. Die im Angebot aufgeführten "Leistungen des Kunden" müssen erfüllt werden.
11. Exklusivität der Werbekampagnen
Innerhalb des Garantiezeitraums dürfen ausschließlich die von Wakeup Marketing LLC über deren eigene Werbekonten geschalteten Werbekampagnen auf Facebook (sowie ggf. weiteren Werbeplattformen, sofern vertraglich vereinbart) aktiv sein. Das Schalten zusätzlicher oder paralleler Kampagnen – sei es durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte – ist untersagt. Derartige Parallelkampagnen können die Leistungsfähigkeit und Optimierung der Hauptkampagne maßgeblich beeinträchtigen. Eine Missachtung dieser Bestimmung führt zum sofortigen Erlöschen der Garantie, da unter solchen Voraussetzungen die angestrebten Ergebnisse technisch nicht mehr gewährleistet werden können.
12. Sollten die unter § 13 Abs. a) genannten Bedingungen nicht erfüllt werden, entfällt jegliche Garantie.
§ 14 Elektronische Kommunikation
(1) Die Kommunikation zwischen dem Anbieter und dem Kunden erfolgt grundsätzlich per E-Mail. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle vertraglichen Mitteilungen und Dokumente ausschließlich über diesen Kommunikationsweg übermittelt werden, sofern dies nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.
(2) Der Anbieter ist berechtigt, die Kommunikation über andere Kanäle wie Telefon, Messenger-Dienste (z.B. WhatsApp) oder sonstige Kommunikationsmittel abzulehnen. Der Anbieter behält sich vor, diese Kommunikationsmittel nach eigenem Ermessen zu sperren oder zu blockieren.
(3) Sollte der Kunde eine Kommunikation per E-Mail nicht wünschen oder besondere Sicherheitsanforderungen stellen (wie etwa eine Verschlüsselung von E-Mails), wird er den Anbieter darüber schriftlich oder in Textform informieren.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zuübermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form ausdrücklich einverstanden.
(5) Sollte anderweitig eine Kommunikation über Telefon oder Messenger-Dienste vereinbart worden sein, behält sich der Anbieter das Recht vor, diese Vereinbarung jederzeit schriftlich und ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Die Kündigung der Kommunikationsform hat keinen Einfluss auf den Fortbestand des Vertrags oder die Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen, die weiterhin per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
§ 15 Schlussbestimmungen(1) Vertragssprache ist deutsch.
(2) Auf die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden findetdas Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung desUN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz des Anbieters, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oderöffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.
(3) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigenAllgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.